Patienteninformation
Wir möchten, dass Sie sich von Anfang an gut informiert und unterstützt fühlen.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Ergotherapie-Verordnung und unseren Behandlungsmöglichkeiten – auch bei Ihnen zu Hause oder im Pflegeheim.
Häufige Fragen zur Ergotherapie-Verordnung
Wie bekomme ich Ergotherapie?
Ergotherapie wird in der Regel vom Arzt verordnet.
Sie erhalten ein Rezept zum Beispiel von:
Hausärzten
Neurologen
Orthopäden
Kinderärzten
Das Rezept enthält die Diagnose sowie das Therapieziel.
Was steht auf dem Rezept?
Die ärztliche Verordnung beinhaltet unter anderem:
die Diagnose (inkl. ICD-Schlüssel)
die verordneten ergotherapeutischen Maßnahmen
das Behandlungsziel
So kann die Therapie individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
Was muss ich als gesetzlich Versicherter beachten?
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind (z. B. AOK, Barmer, DAK …), zählt Ergotherapie zu den sogenannten
Heilmitteln.
Wichtig:
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, da das Rezept sonst seine Gültigkeit verlieren kann.
Wie ist es bei Privatversicherung oder Beihilfe?
Auch privat Versicherte oder Beihilfe-Patienten können Ergotherapie auf ärztliche Verordnung erhalten.
Hier bestehen meist größere Freiheiten bei:
Umfang und Dauer der Behandlung
Auswahl der Therapieinhalte
Gültigkeit der Verordnung
Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme.
Bieten Sie auch Hausbesuche oder Therapie im Pflegeheim an?
Ja. Wenn ein Besuch in der Praxis nicht möglich ist, führen wir die Behandlung auch gerne als Hausbesuch durch:
im Rahmen von vorort zu Hause
direkt im Pflegeheim oder in betreuten Einrichtungen
Die Therapie findet dabei in der gewohnten Umgebung statt und kann alltagsnah umgesetzt werden.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie zum ersten Termin mit:
Ihre ärztliche Verordnung (Rezept)
ggf. vorhandene Befunde oder Berichte
Ihre Versichertenkarte (bei gesetzlich Versicherten)
Haben Sie noch Fragen?
Gerne beraten wir Sie persönlich rund um Verordnung, Ablauf und Therapiebeginn.
Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen weiter.