Patienteninformation

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese enthält die Diagnose, den ICD-Schlüssel, die durchzuführende ergotherapeutische Behandlung und das Ziel, das erreicht werden soll.

 

Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert (AOK, Barmer, DAK….)

 

Dann werden die Maßnahmen der Ergotherapie als Heilmittel bezeichnet. Die Maßnahmen müssen innerhalb 28 Tagen begonnen werden, da sonst das Rezept ihre Gültigkeit verliert.

 

Sie sind bei einer privaten Krankenkasse versichert bzw. erhalten Leistungen von der Beihilfe

 

Dann kann ihr Arzt Ihnen sämtliche Maßnahmen der Ergotherapie verordnen, wenn er diese in Ihrem Fall für notwendig hält. Beschränkungen in der Wahl sowie der Dauer der Verordnung gibt es hier nicht. Das Rezept verfällt nicht.