Für Ärzte

Die Ergotherapie bietet die Möglichkeit, gezielt und individuell auf die notwendigen Bedürfnisse der Patienten einzugehen, da von der Krankenkasse mehr Zeit für die Behandlung anerkannt wird.

 

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese enthält die Diagnose, den ICD-Schlüssel, die durchzuführende ergotherapeutische Behandlung und das Ziel, das erreicht werden soll.

 

 

Mögliche Behandlungen für das Rezept:

sensomotorisch – perzeptive Behandlung:                               45 Minuten

  • Dient der gezielten Therapie bei Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen und daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Maßnahmen zur Verbesserung der Körperwahrnehmung.

 

  • motorisch-funktionelle Behandlung:                                  30 Minuten

  • Dient der gezielten Therapie bei Störungen der motorischen Funktionen und daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Maßnahmen zum Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen.

 

  • Hirnleistungstraining/neuropsychologische Behandlung:  30 Minuten

  • Dient der gezielten Therapie bei Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Maßnahmen zur Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Aufmerksamkeit usw.

 

  • psychisch-funktionelle Behandlung:                                  60 Minuten

  • Dient der gezielten Therapie bei Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen.

 

  • Konzentrationstraining/Behandlung:                                  45 Minuten

  • Dient der gezielten Therapie bei Störungen der Ausdauer und Grundarbeitsfähigkeiten. Maßnahmen zum Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten.

 

Zusatzleistungen für das Rezept:

 

  • Thermische Anwendungen – wärme oder kälte Behandlungen

         Ist zusätzlich zu einer motorisch- funktionellen oder sensomotorisch- perzeptiven   

         Behandlung verordnungsfähig, wenn es zu einer Schmerzreduzierung dient

  • Hausbesuch - muss auf dem Rezept angekreuzt werden

  • Bei Beantragung "Außerhalb des Regelfalls" ist es möglich z.B. bei chronischen Erkrankungen eine Langzeittherapie mit den Krankenkassen und dem Arzt zu vereinbaren